DesignsGeschmacksmuster und Designs
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Anmeldung von Geschmacksmustern und den Schutz von Designs. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen.
In einem persönlichen Erstgespräch informieren wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten im Design- bzw. Geschmacksmusterschutz, die Dos and Don‘ts sowie die ersten Schritte. Die Erstberatung in unserer Kanzlei ist kostenlos, unverbindlich und selbstverständlich vertraulich. Bei Bedarf kann das Erstgespräch auch telefonisch oder als Videokonferenz geführt werden.
Geschmacksmuster- und Design-Angelegenheiten
Prüfung auf Schutzfähigkeit:
Wir bewerten, ob Ihre Schöpfung dem Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz zugänglich ist und die Kriterien für die Registrierbarkeit und Schützbarkeit erfüllt.
Design- bzw. Geschmacksmuster-anmeldung:
Wir unterstützen Sie bei der formal und inhaltlich korrekten Ausarbeitung der Unterlagen für eine Designanmeldung und der Einreichung bei den zuständigen Patentämtern. Des Weiteren erstellen und bearbeiten wir die erforderlichen Anmeldungsunterlagen und Zeichnungen.
IP-Strategie:
Gerne beraten wir Sie und erstellen und evaluieren individuell maßgeschneiderte IP-Anmeldestrategien unter der Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile sowie der damit einhergehenden Kosten.
Designschutz in anderen Ländern:
Über unser weltweites Netzwerk an Kooperationsanwälten (beispielsweise in den USA, China, Japan oder Russland) organisieren und koordinieren wir die Geschmacksmusteranmeldung in anderen Ländern - als Ihr (einziger) zentraler Ansprechpartner.
IP-Portfoliomanagement:
Die Betreuung und Bewertung von IP-Portfolios sowie die Evidenzhaltung von Fristen und der Entrichtung von Erneuerungsgebühren übernehmen wir gerne.
Nichtigkeitsverfahren:
Gerne übernehmen wir die Vorbereitung und Durchführung von Nichtigkeitsverfahren zur Beseitigung potenziell gefährlicher oder störender Schutzrechte Dritter beim Österreichischen Patentamt oder EUIPO.
Recherchen zu Designs:
Um Sie zu unterstützen, führen wir auf Sie zurechtgeschnittene Design-Recherchen durch, z.B. Stand-der-Technik-Recherchen, Nichtigkeitsrecherchen, IP-Monitoring, Freedom-to-Operate-Recherchen und Rechtsstandsrecherchen.
Schutzrechtsverletzung:
Gerne beurteilen wir Verletzungen der eigenen Designs durch Dritte und erstellen und beantworten Schutzrechtsverwarnungen bzw. Abmahnungen. Darüber hinaus erstellen wir Eingriffsgutachten, führen Verhandlungen durch und suchen nach außergerichtlichen Lösungen.
Freedom-to-Operate-Analyse (FTO):
Wir organisieren Freedom-to-Operate-Projekte, z.B. für Due-Diligence-Prüfungen, planen und führen FTO-Recherchen durch und bewerten die Ergebnisse, auf deren Basis wir Risk-Assessments erstellen.
Seminare und Workshops:
Gerne bieten wir wahlweise vorgefertigte oder individuelle Seminare bzw. Workshops zu verschiedenen Themengebieten des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Schulungen für IP-Abteilungen und Inhouse-Counsels zu inhaltlichen, rechtlichen und administrativen Themen an.
Förderung:
Gerne beraten, unterstützen und begleiten wir Sie zu möglichen Förderungen rund um die Geschmacksmusteranmeldung.
Gutachten:
Die gutachterliche Bewertung und Beurteilung von gewerblichen Schutzrechten, Rechtsbeständigkeitsgutachten, Verletzungsgutachten und Gutachten zur Diensterfindung übernehmen wir gerne.
Verträge:
Bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Kauf-, Lizenz- und Miteigentümerverträgen sowie bei der Übertragung von Schutzrechten stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Know-How gerne zur Verfügung.